Wege verlassen, am Ufer rasten und Baden verboten!
Grade in diesen warmen Tagen ist der Wunsch nach einem Sprung ins kühle Nass groß. Diese Abkühlung im Naturschutzgebiet (NSG) Werbeliner See zu suchen ist allerdings völlig fehl am Platz. Das Umweltamt des Landkreises Nordsachsen macht hierauf einmal mehr aufmerksam. Die illegale Freizeitnutzung fügt dem Gebiet und seiner Tier- und Pflanzenwelt permanent große Schäden zu.
Am Werbeliner See wurden bisher mehr als 650 Tier- und 280 Pflanzenarten erfasst. Sehr seltene und streng geschützte Arten wie Seeadler und Fischotter, Rothalstaucher, Bartmeise und Rohrweihe sowie Orchideen und viele andere leben bzw. wachsen hier. Außerdem dient das Gebiet von Herbst bis Frühjahr als wichtiger Rastplatz für tausende Zugvögel.
„Die enorme Artenvielfalt, welche sich in diesem Naturschutzgebiet angesiedelt hat ist einzigartig, besonders im Hinblick auf unsere dicht besiedelte Region. Dieses Zusammenspiel macht die vorkommende Biodiversität jedoch auch sehr störanfällig – darum braucht es den Respekt und Abstand von uns Menschen.“, appelliert Umweltdezernent Dr. Eckhard Rexroth. „So schrecken beispielsweise freilaufende Hunde und illegal Badende, Brutvögel der Uferbereiche auf Kies und im Schilf auf, die ihre Nester und somit ihre Brut für immer verlassen. Teilweise werden diese unscheinbaren Eier der Bodenbrüter zusätzlich übersehen und zertreten. Bereits natürliche Einflüsse und eingeschleppte Räuber wie Waschbär oder Mink setzen dem Nachwuchs der geschützten und teilweise vom Aussterben bedrohten Vogelarten deutlich zu. Negative menschliche Einflüsse gefährden sie noch mehr.“
Freizeitaktivitäten wie Wandern, Radfahren und Naturbeobachten sind im NSG Werbeliner See nur auf den befestigten Wegen erlaubt und hier auch ausdrücklich erwünscht. Zum Baden, Sonnen oder Bootfahren wurde der benachbarte Schladitzer See ausgebaut. Auch diesen Sommer informieren Mitarbeiter des Landratsamtes verstärkt die Besucher über die Regeln im Naturschutzgebiet. „Dabei geht es nicht darum, Menschen aus dem Gebiet zu vertreiben, sondern vielmehr ihnen die einzigartige Natur aufzuzeigen und somit erlebbar zu machen. Dieses erklärte Ziel ist jedoch nur unter Wahrung der geltenden Regeln und mit Respekt vor Natur und anderen Erholungssuchenden umsetzbar“, so Dr. Rexroth. Da es sich um gesetzlich festgelegte Gebietsregeln handelt, kann es von Seiten der Behörde zusätzlich zu Kontrollen mit Bußgeldern bei etwaigen Verstößen kommen.
Zur Erkundung der besonderen Artenvielfalt und Information über die Entwicklung des Gebietes werden kostenfreie Exkursionen angeboten. Mehr Informationen unter https://nsgwerbelinersee.de/termine/